Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Nach dem Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) – [die deutsche Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen Unionsrecht und nationale Regulierungsbestimmungen melden] – hat das Unternehmen die folgende interne Meldestelle für die Berichterstattung zur Verfügung gestellt: